Voraussetzungen

Sowohl die beruflichen Aufgaben als auch die Inhalte der Ausbildung im Pflege- und Gesundheitsbereich können international sehr unterschiedlich sein. Pflegefachkräfte aus dem Ausland, die in Hessen als Fachkräfte arbeiten möchten, benötigen daher eine entsprechende Anerkennung ihrer Berufsausbildung durch das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Pflegeabschlüsse, die außerhalb der EU erworben wurden, werden in der Regel nur unter Auflagen anerkannt. In diesem Fall erteilt die zuständige Behörde (Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)) einen Bescheid, welche Kenntnisse nachgewiesen werden müssen. Dieser Nachweis erfolgt entweder über eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang.

Die Dauer des Anpassungslehrgangs legt das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) je nach Herkunftsland und der dort absolvierten Ausbildung fest. Nach erfolgreich absolviertem Lehrgang verfügen Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, um den entsprechenden Beruf in Deutschland auszuüben.

Zugangsvoraussetzungen zum Anpassungslehrgang:

  • abgeschlossene, noch nicht anerkannte Berufsausbildung (in der Krankenpflege) / Qualifikationsnachweis in der Gesundheits- und Krankenpflege aus Ihrem Heimatland
  • Kenntnisse in der deutschen Sprache mindestens auf dem Sprachniveau B1
  • Bescheid des zuständigen Regierungspräsidiums
  • gesundheitliche Eignung

Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Anerkennung:

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP):

Zuständig für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse

https://hlfgp.hessen.de/pflegefachberufe/auslaendische-abschluesse-pflege/staatliche-anerkennung
IQ-Netzwerk Hessen:

kostenlose, telefonische oder persönliche Anerkennungsberatung für Fachkräfte und Unternehmen

https://www.hessen.netzwerk-iq.de/angebote/anerkennung-beratung-qualifizierung/anerkennungsberatung.html
Projekt Triple Win:

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gewinnen qualifizierte Pflegefachkräfte aus Serbien, Bosnien-Herzegowina und den Philippinen für Einrichtungen der Kranken- und Altenpflege

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/Triple-Win-Pflegekraefte
Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit:

zuständig für die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland und für die Vermittlung besonderer Berufsgruppen

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/startseite
Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) https://www.giz.de/de/html/index.html

In einem Fachgespräch werden die Unterschiede zwischen der Ausbildung Ihres Herkunftslandes und den Anforderungen in Deutschland festgestellt. Auf diesen Unterschieden basiert dann die Kenntnisprüfung zur Anerkennung Ihres Abschlusses. Die Kenntnisprüfung erfolgt in Form einer praktischen Prüfung mit einem Prüfungsgespräch. Dadurch können Sie nachweisen, dass Sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um den angestrebten Beruf in Deutschland auszuüben.

Für die Berufszulassung benötigen Sie ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B2 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Die Einreise und der Eintritt in die jeweilige Anpassungsmaßnahme können bereits mit Niveau B1 GER erfolgen, so dass die Schulung und Prüfung für das Niveau B2 (GER) auch in Deutschland erfolgen kann. Akzeptiert werden Sprachzertifikate, die den ALTE-Standard erfüllen (z.B. Goethe-Zertifikat, TELC, ÖSD, usw.).

Kostenloses Lernspiel

Ein Tag Deutsch in der Pflege ist ein kostenloses Lernspiel für die deutsche Sprache im Pflegeberuf.

Anhand von Übungen zu Kommunikation, Wortschatz und Strukturen können reale Pflegesituationen eingeübt werden. (App und Online-Version)

Zum Spiel

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Qualifikationsnachweis in der Gesundheits- und Krankenpflege (ins Deutsche übersetzt)
  • Anerkennungsbescheid (falls vorhanden)
  • Aufenthaltserlaubnis/Arbeitserlaubnis (beglaubigte Kopie oder Original)
  • Nachweis einer erfolgreichen Sprachprüfung (mindestens B1)
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung (falls vorhanden) / Nachweis der erforderlichen Impfungen (im Verlauf)

Bitte bewerben Sie sich mit Ihren vollständigen Unterlagen per E-Mail unter: PQZ-Hessen@integral-online.de

Fragen richten Sie bitte an unser Team: Ansprechpartner oder nutzen Sie unser Kontaktformular.